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Kurtaxe für Nordrügen

Die Insel Rügen hat sich in den letzten Jahren vielerorts in der Infrastruktur, speziell für den Fremdenverkehr positiv entwickelt. Viele Orte und Gemeinden, einige auch im Norden der Insel Rügen, tragen den Status als Kurorte, Erholungsorte oder Seebäder und sind hierzu staatlich klassifiziert worden. Diese "besonderen" Landstriche der Insel erfüllen die jeweils durch die Kommunalverfassung gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen im Hinblick auf Erholungswert, Klima, Infrastruktur und Erscheinungsbild.

Einige Orte erheben daher gemäß ihrer jeweils eigenen Satzung eine Kurabgabe, um hieraus den "Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen" zu decken. Mit der ihnen vom Vermieter ausgestellten Kurkarte haben Sie zu allen Inselstränden kostenlosen Zugang, zusätzlich können Sie größtenteils kostenfrei (je nach Ort) an kulturellen Veranstaltungen, Führungen oder anderen Freizeitangeboten teilnehmen. Mitunter erhalten Sie auch ermäßigte Eintrittspreise für regionale Ausstellungen und in Museen der Insel. Details sind auf den Kurkarten abgedruckt oder aber liegen in den Gemeinde- und Kurverwaltungen aus.

Die Kurabgaben sind auf Rügen unterschiedlich hoch und i.d.R. nicht im jeweiligen Mietpreis für Ihr gebuchtes Hotel , Ferienwohnung oder Ferienhaus enthalten. Sie zahlen die Kurabgabe meist treuhänderisch an den Eigentümer/Vermieter gegen Quittung/Kurkarte, die Vermieter sind hierzu verpflichtet. 

Hier die Kurabgaben ausgewählter Orte/Gemeinden im Norden von Rügen (Angaben ohne Gewähr: Irrtümer, Änderungen, Druckfehler vorbehalten / Stand: Januar 2009):

Glowe und Breege/Juliusruh

Wiek, Dranske und Putgarten/Kap Arkona

Lohme und Sassnitz